Alle Berechnungen ohne Gewähr.
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben wird. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest. Dieser multipliziert den Steuermessbetrag und bestimmt so die endgültige Steuerlast. Wählen Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag von 24.500 Euro, der vom Gewerbeertrag abgezogen wird. Für Kapitalgesellschaften gibt es diesen nicht.
Jahresgewinn: Geben Sie hier den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz an. Dies ist die Basis für die Berechnung.
Hebesatz: Tragen Sie den Hebesatz der Gemeinde ein, in der sich Ihr Betrieb befindet. Der Hebesatz muss gesetzlich mindestens 200% betragen. Sie können über den Link neben dem Feld eine Auswahl treffen oder den Wert direkt eingeben.
Hinzurechnungsbetrag: Hier tragen Sie die Summe der Beträge ein, die dem Jahresgewinn wieder hinzugerechnet werden müssen (gem. § 8 GewStG). Dazu zählen z.B. Anteile von Finanzierungsaufwendungen (Zinsen, Mieten, Lizenzen etc.), wenn die Freigrenze überschritten wird. Geben Sie 0 ein, falls keine Hinzurechnungen anfallen.
Kürzungsbetrag: Hier geben Sie die Summe der Beträge an, die vom Gewinn abgezogen werden dürfen (gem. § 9 GewStG). Wichtigste Kürzung ist oft die für betriebliche Grundstücke (1,2% des Einheitswerts). Auch Gewinne aus Beteiligungen an Personengesellschaften oder Spenden können hier relevant sein. Geben Sie 0 ein, falls keine Kürzungen erfolgen.
Was ist der Gewerbesteuermessbetrag?
Der Gewerbesteuermessbetrag ist die Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Er ergibt sich, indem der um Hinzurechnungen und Kürzungen bereinigte Gewerbeertrag (abzüglich eventueller Freibeträge) mit der einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert wird.
Was ist die Gewerbesteuermesszahl?
Die Gewerbesteuermesszahl ist der Prozentsatz, mit dem der maßgebliche Gewerbeertrag multipliziert wird, um den Gewerbesteuermessbetrag zu berechnen. Sie beträgt für alle Unternehmen einheitlich 3,5 %.
Was ist der Hebesatz bei der Gewerbesteuer?
Der Hebesatz ist ein von jeder Gemeinde individuell festgelegter Multiplikator, mit dem der Gewerbesteuermessbetrag multipliziert wird, um die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer zu berechnen. Er variiert je nach Gemeinde und beträgt mindestens 200 %.
Was ist der Hinzurechnungsbetrag bei Gewerbesteuer?
Der Hinzurechnungsbetrag bezeichnet bestimmte Aufwendungen (z. B. Schuldzinsen, Mieten, Pachten, Leasinggebühren, Lizenzgebühren), die dem Gewinn teilweise wieder hinzugerechnet werden, um den Gewerbeertrag für die Gewerbesteuer zu erhöhen. Nach Abzug eines Freibetrags werden 25 % des verbleibenden Betrags hinzugerechnet.
Was ist der Kürzungsbetrag bei Gewerbesteuer?
Der Kürzungsbetrag ist ein Abzugsbetrag, der bei der Ermittlung des Gewerbeertrags berücksichtigt wird. Er mindert den Gewerbeertrag und betrifft insbesondere bestimmte Erträge, zum Beispiel aus dem Besitz von Grundbesitz, um eine Doppelbesteuerung mit der Grundsteuer zu vermeiden.
Wie berechnet man die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer läßt sich nach folgender Formel berechnen:
Jahresgewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)
− Kürzungen (§ 9 GewStG)
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= Gewerbeertrag vor Verlustabzug
− Gewerbeverlust aus Vorjahren
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= Gewerbeertrag
− Freibetrag von 24.500 € (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
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= Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl)
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= Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde
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= festzusetzende Gewerbesteuer
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
= Gewerbesteuerzahllast
Warum weicht der "Maßgeb. Gewerbeertrag" teilweise vom rein rechnerischen Ergebnis ab?
Dies liegt an einer gesetzlichen Vorschrift im deutschen Gewerbesteuergesetz (GewStG): Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG muss der Gewerbeertrag (bei Personengesellschaften/Einzelunternehmen nach Abzug des Freibetrags) auf volle 100 Euro nach unten abgerundet werden, bevor er mit der Steuermesszahl multipliziert wird.